Demosprünge
Ein besonderes Ereignis ist es, wenn zu Veranstaltungen, wie Sportfesten, Einweihungsfeier, Wettbewerben oder ähnliches Fallschirmspringer auf einem geeigneten Gelände landen.
Voraussetzungen:
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
- ggf. Zustimmung der Ortspolizeibehörde
- ggf. Zustimmung der örtlichen Naturschutzbehörde
- eine Genehmigung einer Außenlandung gemäß nach § 25 Abs. 1 LuftVG, § 16 (3b) LuftVO vorliegt
- Flugverkehrsfreigabe der Deutschen Flugsicherung erteilt wurde
Nach Rücksprache veranlassen wir alles Nötige, um einen Demosprung auf Ihrem Wunschgelände durchzuführen. Die Beantragung der Außen- landegenehmigung sowie die Flugverkehrsfreigabe erledigen wir für Sie.
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