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Demosprünge

Ein besonderes Ereignis ist es, wenn zu Veranstaltungen, wie Sportfesten, Einweihungsfeier, Wettbewerben oder ähnliches Fallschirmspringer auf einem geeigneten Gelände landen.

Voraussetzungen:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • ggf. Zustimmung der Ortspolizeibehörde
  • ggf. Zustimmung der örtlichen Naturschutzbehörde  
  • eine Genehmigung einer Außenlandung gemäß nach § 25 Abs. 1 LuftVG, § 16 (3b) LuftVO vorliegt
  • Flugverkehrsfreigabe der Deutschen Flugsicherung erteilt wurde

     

Nach Rücksprache veranlassen wir alles Nötige, um einen Demosprung auf Ihrem Wunschgelände durchzuführen. Die Beantragung der Außen- landegenehmigung sowie die Flugverkehrsfreigabe erledigen wir für Sie.

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